Die Europäische Union
Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund, der aus 27 europäischen Mitgliedstaaten besteht. Sie ist der organisatorische Rahmen der politischen und wirtschaftlichen Integration ihrer Mitgliedstaaten. Sie besteht aus souveränen Einzelstaaten, die jedoch einige Souveränitätsrechte an die supranationale Organisation abtreten. Die EU hat große Kompetenzen im Bereich der Wirtschaftspolitik. Bei Fragen der Sicherheitspolitik und der Außenpolitik gibt die EU zwar gewisse Richtlinien vor, jedoch sind in diesen Bereichen die Einzelstaaten die alleinigen Entscheidungsträger und nicht an die Vorgaben der EU gebunden.
Die Entstehung der EU
Erste Vorläuferorganisation der EU war die 1952 gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EKGS). Dabei handelt es sich um ein Vertragswerk, das den Handel mit Kohle und Stahl regelt. Später kamen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft hinzu. Diese zunächst selbständigen Organisationen wurden 1967 zusammengelegt und so entstand die Europäische Gemeinschaft. Die Integration wurde immer weiter vertieft und 1992 wurde schließlich mit dem Vertrag von Maastricht die Europäische Union gegründet. Ein weiterer wichtiger Schritt war die Einführung der Europäischen Währungsunion, der jedoch nicht alle EU-Staaten beitraten.
Die Mitgliedstaaten
Gründungsmitglieder der EGKS waren Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Italien und die Niederlande. 1973 traten das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark der EG bei. Griechenland, Portugal und Spanien traten in den achtziger Jahren der EG bei, nachdem diese Länder einen Demokratisierungsprozess durchlaufen hatten. 1995 wurde die EU um Österreich, Finnland und Schweden erweitert. Der bisher größte Schritt wurde mit der Osterweiterung 2004 getan, in dem Estland, Litauen, Lettland, Polen, Tschechien, Slowenien, die Slowakei, Malta, Zypern und Ungarn in die EU aufgenommen wurden. Der bislang letzte Schritt wurde 2007 mit der Aufnahme Rumäniens und Bulgariens unternommen.
Die Organe der EU
Die Europäische Union hat eine Vielzahl an Organen, die die einzelnen Funktionen übernehmen. Die wichtigsten sind der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union, der auch Ministerrat genannt wird und die EU-Kommission, die die Exekutive der EU darstellen, das Parlament, das das einzige direkt vom europäischen Volk gewählte Organ ist und der Europäische Gerichtshof. Neben diesen Organen gibt es eine Vielzahl weiterer Organe, die ein ganz spezifisches Aufgabenfeld haben, wie zum Beispiel die Europäische Zentralbank.