Asyl- und Migrationspolitik in Europa
Bei ihrem Zusammenschluss zur Europäischen Gemeinschaft hatten es die Mitgliedsstaaten nicht angedacht, Asyl- und Migrationspolitik in das Aufgabenfeld der Union aufzunehmen. Beides sollte weiterhin Aufgabe der einzelnen Staaten bleiben. Jedoch erachteten es einige Mitglieder als sinnvoll in einigen Aspekten zu kooperieren. In diesem Zusammenhang sind zahlreiche Richtlinien und Verordnungen zwischen europäischen Staaten entstanden. Ein Grund hierfür war unter anderem die Schwierigkeit auf nationaler Ebene Migration erfolgreich zu kontrollieren. Desweiteren förderte der Wegfall der Binnengrenzen innerhalb der EU die Wanderung zwischen Mitgliedsstaaten. Und auch die prophezeite Überalterung der EU-Staaten machte eine gemeinsame Migrationspolitik erforderlich.
1999 wurde der Weg für eine gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik in Europa geebnet. Im Amsterdamer Vertrag wurde beides in die vergemeinschaftlichten Politikfelder übernommen. Seitdem wurde mittels verschiedener Verträge versucht, die europäische Migrationspolitik weiter zu verbessern. Im Europäischen Pakt für Migration und Asyl (2008) wurden für 2010 mehrere Punkte beschlossen. Zum einen soll legale Einwanderung nach Europa unter Berücksichtigung der Bedürfnisse, Prioritäten und Kapazitäten der einzelnen Staaten gestaltet und Integration gefördert werden. Illegale Einwanderung wird bekämpft, indem illegale Einwanderer in ihr Heimatland zurück- oder in ein Transitland gebracht werden. Effektivere Grenzkontrollen sollen dafür eine Grundlage bilden. Desweiteren wird Wert auf die Schaffung umfassender Partnerschaften zu Herkunfts- und Transitländern gelegt, um Synergien zwischen Migration und Entwicklung zu schaffen.
Die Europäische Union agiert in ihrer Migrations- und Asylpolitik in verschiedenen Handlungsfeldern. Mit Hilfe von Integrationspolitik wird zum Beispiel das Zusammenleben zwischen Bevölkerung und Migranten gefördert. Dabei spielen die Bekämpfung von Diskriminierung, die Führung eines interkulturellen Dialogs und eine Sensibilisierung für europäische Werte und Rechte eine Rolle. Eine fortschreitende Überalterung der europäischen Bevölkerung macht die Beschäftigung mit Arbeitsmigration nötig. Damit ist eine auf den Arbeitsmarkt bezogene Ein- und Auswanderung von Arbeitskräften gemeint. Mit der Asyl- und Flüchtlingspolitik befindet sich die Europäische Union auf einer Gradwanderung zwischen humanitärer Verpflichtung und innerer Sicherheit. Flüchtlingen wird Schutz vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten politischen Gruppierung gewährt. Neben diesen Feldern gehören jedoch auch Binnenmigration, EU-Osterweiterung, Visa- und Irreguläre Politik zu den Handlungsfeldern der Europäischen Union und ihrer Asyl- und Migrationspolitik.