Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union ist der zwischenstaatliche Zusammenschluss der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der deren Außen- und Sicherheitspolitik koordinieren und in gemeinsame Bahnen lenken soll.
Die Geschichte der Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union
Die Außen- und Sicherheitspolitik wird traditionell als Aufgabe der souveränen Staaten betrachtet. Von daher sind die Mitglieder der EU nur sehr bedingt dazu bereit, Kompetenzen in diesem Bereich an die EU abzutreten. Der erste Versuch, diese Aufgaben auf europäischer Ebene anzugehen wurde 1952 mit der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft geplant, scheiterte jedoch letztendlich an der Zustimmung Frankreichs.
Die Vertiefung der Integration auf wirtschaftlicher Ebene erhöhten jedoch die außenpolitischen Verflechtungen der Europäischen Gemeinschaft als Ganzes, so dass man sich schließlich doch dazu gezwungen sah, auf diesem Bereich eine Zusammenarbeit zu institutionalisieren und gemeinsame Richtlinien auszuarbeiten.
1970 wurde daher die Europäische Politische Zusammenarbeit eingerichtet, die außenpolitische Belange koordinierte. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde schließlich die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union ins Leben gerufen.
Die Koordinierung der Außen- und Sicherheitspolitik wurde durch diesen Vertrag zu einem der fundamentalen Aufgabenbereiche der EU erklärt. 2007 wurde schließlich der Vertrag von Lissabon ausgearbeitet, der die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in den EU-Vertrag aufnahm und somit weiter institutionalisierte und noch wichtiger machte.
Die Organisation der Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird in erster Linie vom Ministerrat der EU bestimmt. Der Ministerrat besteht aus den jeweiligen Fachministern der Mitgliedstaaten, in diesem Fall also den Außenministern. Da die Außen- und Sicherheitspolitik als Kernbereich der souveränen Staaten betrachtet wird, sind die Befugnisse der EU in diesem Bereich nur sehr gering. Das kommt in der institutionellen Struktur zum Ausdruck. Das einzige Organ mit Entscheidungsbefugnissen besteht aus hochrangigen Mitgliedern der Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten. Außerdem herrscht in diesem Bereich das Prinzip der Einstimmigkeit. So kann kein Staat dazu bewegt werden, Entscheidungen umzusetzen, denen er nicht selbst zugestimmt hat.
Auch gab es lange Zeit keinen gemeinsamen Vertreter der EU gegenüber Dritten in außenpolitischen Fragen. Dieser wurde erst 2007 mit dem Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik eingeführt. Es bleibt abzuwarten wann und wo wieder die nächste Versammlung stattfindet. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass immer mehr Fragen der europäischen Außenpolitik in kleinen Ausschüssen tagen und sich beraten. Hin und wieder trifft man sich da zum Beispiel an der Nordsee in einem angenehmen Hotel, um die offenen Fragen zu klären und dann einen Abschlussbericht vorlegen zu können.