Zollbestimmungen in der EU

Einfuhr-und Zollbestimmungen EU

Jeder Bürger der EU hat die Möglichkeit, sich frei in den Ländern der EU zu bewegen und dabei wie ein Bürger dieses Staates behandelt zu werden. Jedoch gibt es einige Zollbestimmungen, die unbedingt eingehalten werden sollten, damit Sie keine Probleme  mit der Zollbehörde bekommen. Dabei haben alle EU-Mitgliedsstaaten einheitliche Zollbestimmungen. Allgemein werden Zölle nur bei der Einfuhr der jeweiligen Dinge nach Europa erhoben, d.h. nur beim Importieren z.B. aus China oder der USA wird der Zoll fällig. Innerhalb der europäischen Union gibt es keine weiteren Zölle auf die Waren.

1.Wieviel Bargeld darf ich mit führen?

Bei der Einreise nach Deutschland aus einem EU-Mitgliedsstaat oder bei der Ausreise von Deutschland in ein anderes EU-Mitgliedsland muss jegliches Bargeld ab einem Wert von 10.000 Euro dem Zoll auf die Nachfrage hin angezeigt werden. Unter den Begriff Bargeld fallen ebenfalls Wertpapiere, Edelsteine, Sparbücher, Gold etc.

2. Darf ich Arzneimittel mitführen?

Innerhalb des EU Zollsystems dürfen Arzneimittel nur zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. Alle in das EU Zollsystem eingeführten Medikamente unterliegen den Vorschriften nach dem Arzneimittelgesetz.

3. Mitfuhrmengen innerhalb des Zoll Europa

Die aufgezählten Mengen sind die Mindesteinfuhrmenge, die als private Verbrauchsmenge angegeben wird. Diese darf ohne bestimmte Angaben der Zollbehörde innerhalb der EU-Länder eingeführt werden:

  • Zigaretten: 800 Stück (Achtung! Erst ab 18)
  • Kaffee: 10 Kilogramm
  • Schaumwein: 60 Liter
  • Spirituosen: 10 Liter
  • Kraftstoff: der Inhalt des Tankes beim Fahrzeug + 20 Liter in zusätzlichen Reservebehältern


4. Was ist zu beachten, wenn man größere Mengen als Spedition etc. einführen möchte?

Gerade bei Speditionen, Reedereien etc. muss man die eingeführten Artikel in der Zollbehörde anmelden, da die Menge über der allgemein freien Menge liegt. Dies erfolgt über Eingangs-SumA, dies ist eine summarische Eingangsanmeldung, die an der ersten Zollstelle mit den Lieferpapieren durchgeführt werden muss.